Der Entlastungsbetrag für die häusliche Unterstützung kann jetzt auch für ehrenamtliche Menschen eingesetzt werden.

Was bislang anerkannten Trägern und ambulanten Diensten vorbehalten war, ist seit diesem Jahr auch im privaten Umfeld möglich. Die Rede ist davon, dass der Entlastungsbeitrag, der Pflegebedürftigen zur Verfügung steht um Angebote zur Unterstützung im Alltag wahrnehmen zu können, jetzt flexibler einsetzbar ist. So sind die Pflegebedürftigen gut versorgt und die Angehörigen können neue Kraft tanken.
125 Euro im Monat steht Betroffenen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung um sich niederschwellige Unterstützungsangebote nach Hause zu holen. Bisher war es nur möglich professionelle Betreuungskräfte von diesem Geld zu bezahlen. Doch immer weniger Anbieter, die den Bereich Betreuung und haushaltsnahe Dienstleistungen abdecken, stehen zur Verfügung. Die Neuerung, dass jetzt auch die Unterstützung von geschulten Ehrenamtlichen mit abgerechnet werden kann, kommt genau richtig, findet Sabine Wenzel-Geier. Die Leiterin des Pflegestützpunktes Rhön-Grabfeld sieht in der Flexibilisierung eine win-win-win Situation: „Meist sind in den Orten bereits ehrenamtliche BürgerInnen im Einsatz, die sich für Pflegebedürftige Zeit nehmen. Sei es, dass sie im Haushalt helfen, Besorgungen erledigen oder ein bisschen Gesellschaft und Abwechslung in den Alltag der Betroffenen bringen. Das entlastet natürlich die pflegenden Angehörigen, die so auch etwas mehr Zeit für sich bekommen. Dass dieses ehrenamtliche Engagement jetzt auch mit einem gewissen Betrag honoriert wird, ist natürlich eine schöne Anerkennung für diese wertvolle Arbeit. So haben die Ehrenamtlichen, die Betroffenen und die Angehörigen einen echten Mehrwert von dieser Neuerung.“
Die ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen müssen mindestens 16 Jahre alt sein und dürfen weder verwandt noch verschwägert mit den zu Pflegenden sein oder mit ihr oder ihm zusammenleben. Zwingend notwendig ist die schriftliche Registrierung in der Fachstelle für Demenz und Pflege des Regierungsbezirks, in der die Unterstützung geleistet wird. Für den Landkreis Rhön-Grabfeld ist das die Fachstelle für Demenz und Pflege Unterfranken zuständig (www.demenz-pflege-unterfranken.de). Diese bietet auch nähere Informationen sowie eine achtstündige Onlineschulung an, die für Ehrenamtliche Pflicht ist, die keine Ausbildung in diesem Bereich gemacht haben.

Quelle: Landkreis Rhön-Grabfeld

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