Symbolbild

Betrifft Flurnummer 3673 der Gemarkung Bad Kissingen

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2021 die 1. Änderung des Grünordnungsplans “Ausgleichsfläche Saalebogen”, Gemarkung Bad Kissingen, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Grünordnungsplans “Ausgleichsfläche Saalebogen” erfolgte auf der Grundlage des BauGBs in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.10.2020 im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Grünordnungsplan in Kraft. Der Änderungsbereich des Grünordnungsplans umfasst die Flurnummer 3673 der Gemarkung Bad Kissingen.
Welche Änderungen sind vorgesehen
Im geänderten Grünordnungsplan ist im Saalebogen eine Geländemodellierung mit einer weich profilierten Mulde mit rückwärtiger Anbindung an
die Saale vorgesehen. Durch die Maßnahme werden etwa 2.500 m³ Lössboden abgetragen. Hierdurch entsteht eine hohe Reliefenergie mit unterschiedlich ausgeformten Bereichen wie Sonnen- und Schattenböschungen, Erhebungen und trockenen sowie wechselfeuchten Mulden. An der Saale entsteht ein beruhigter Flachwasserbereich mit wechselfeuchten Übergängen ins Gelände. Diese, derzeit als Wiese genutzte Fläche, die bisher weder in Fauna noch in Flora Besonderheiten aufweist, wird durch die geplanten Veränderungen unter den Gesichtspunkten Landschaftspflege und Naturschutz deutlich aufwertet. Durch den beachtlichen Vorlandabtrag wird zudem neuer Raum für den natürlichen Rückhalt von Hochwasser geschaffen. In der Fläche wird durch den Bodenabtrag eine Vermagerung erreicht, die zusammen mit der Ausbildung eines vielfältigen Lebensraumes mit unterschiedlichen Untergrundbedingungen eine gute Basis für eine naturnahe Besiedlung mit Wildpflanzen sein wird. Die bearbeiteten Flächen werden darum nach Abschluss der Geländemodellierung der Selbstbegrünung überlassen und werden langfristig neuen, hochwertigen Lebensraum für eine artenreiche Ansiedelung von Insekten und Lurchen bieten. Die bereits vorhandenen Bäume werden als Ufersicherung und Schattengehölze erhalten. Die steinerne Ufersicherung am Prallufer in diesem Abschnitt der Saale wird erhalten, gesichert und mit fixiertem Höhengrat zur Vermeidung von Überschwemmungen in benachbarten Flächen beitragen. All diese Baumaßnahmen werden aus Gründen des Vogelschutzes erst ab Oktober ausgeführt. In Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt wird die Verlegung der von den Arbeiten betroffenen Bootseinsetzstelle für Kanus geprüft und auch dafür eine naturschutzfachliche und artenschutzverträgliche Lösung erarbeitet.
Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger möglich
Der Grünordnungsplan mit seiner Begründung liegt vom 25.06.2021 bis zum 26.07.2021 im Feserhaus, Rathausplatz 4 im Erdgeschoss, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme für Jedermann aus. Auf Verlangen wird über den Inhalt gerne Auskunft gegeben. Die Stadt Bad Kissingen empfiehlt für die persönliche Einsichtnahme die Vereinbarung eines Termins unter der Telefonnummer 0971 807-3201. Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wird auch explizit auf die ebenfalls öffentliche Bereitstellung aller Unterlagen des Grünordnungsplanes mit der dazugehörigen Begründung auf www.badkissingen.de/bauleitplanung unter „GOP Ausgleichsfläche Saalebogen, 1. Änderung“ hingewiesen.

Quelle: Stadt Bad Kissingen

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