Symbolbild

Das Gesundheitsamt meldet über das Wochenende 5 weitere Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Die Gesamtzahl der bestätigten Fälle beläuft sich auf 4037 (Stand: 6. Juni, 12.30 Uhr). 3909 Bürgerinnen und Bürger sind inzwischen wieder genesen. Demnach sind aktuell 41 Personen mit dem neuartigen Virus infiziert. Drei Corona-Patienten werden sta-tionär in Kliniken behandelt. 87 Menschen sind leider im Zusammenhang mit der Infektion verstorben. In häuslicher Isolation befinden sich 60 Personen. Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut Robert-Koch-Institut bei 14,2 (Stand: 06. Juni 0.00 Uhr).
Fast alle Neuinfektionen sind derzeit auf die britische Virus-Variante zurückzuführen:
mittlerweile wurden insgesamt 1209 Fälle bestätigt. Die südafrikanische Variante wurde bisher sieben Mal nachgewiesen, die brasilianische Variante ein Mal. Bei 41 weiteren Ver-dachtsfällen steht das Ergebnis der Genom-Sequenzierung noch aus. Aktuell werden alle positiven Corona-Testergebnisse auf Mutationen untersucht.
Das Bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am Freitag weitreichende Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. Die neuen Regelungen sind in der neuen 13. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgeschrieben, die ab heutigen Mon-tag, 7. Juni in Kraft tritt. Auch der Katastrophenfall in Bayern wird zum 7. Juni aufgeho-ben. Zukünftig wird es außerdem nur noch Gebiete mit einer Inzidenz kleiner als 50 und Gebiete mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 geben. Der bisherige Inzidenzbereich kleiner als 35 entfällt.
Der Landkreis Haßberge liegt mit seiner 7-Tage-Inzidenz seit einiger Zeit deutlich unter der 50er-Marke. Daher gilt ab heutigen Montag im Wesentlichen Folgendes:
Kontaktbeschränkungen:
Es dürfen sich 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen. Geimpfte und Gene-sene sowie Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.
Geplante öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass
Veranstaltungen, wie z.B. Geburtstags-, Hochzeits-, Tauffeiern, Beerdigungen, Vereinssit-zungen etc. werden wieder möglich: Bei einer Inzidenz unter 50 draußen bis 100, drinnen bis 50 Personen.
Schulen
Ab dem 7. Juni findet wieder einschränkungsloser Präsenzunterricht für alle Schulen statt. Praktische Ausbildungsabschnitte sind generell inzidenzunabhängig in Präsenz mög-lich. Im Sportunterricht kann auf die Maskenpflicht verzichtet werden. An den Schulen sind weiterhin inzidenzunabhängig zweimal wöchentliche Tests erforder-lich.
Kindertagesstätten
können wieder im Normalbetrieb öffnen.
Handel und Geschäfte
Bei einer Inzidenz unter 100 wird der Handel allgemein geöffnet. Die für alle Geschäfte be-stehenden Auflagen (Hygienekonzept, Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche) bleiben bestehen. Die Notwendigkeit von Termin-vereinbarungen entfällt.
Märkte
Märkte können outdoor wieder sämtliche Waren verkaufen.
Gastronomie
Die Innengastronomie wird geöffnet und die Gastwirtschaften können drinnen wie draußen bis 24 h (bisher 22 h) bei einer Inzidenz unter 100 offenbleiben. Ein negativer Test ist nur bei Inzidenz zwischen 50 und 100 erforderlich. Am Tisch gilt die allgemeine Kontaktbe-schränkung. Die Regelungen zur Maskenpflicht bleiben bestehen. Reine Schankwirtschaf-ten bleiben indoor geschlossen.
Hotellerie, Beherbergung
Zimmer können künftig an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allge-meinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen. In Gebieten mit einer Inzi-denz weniger als 50 muss jeder Gast künftig nur noch bei der Ankunft (nicht mehr wie bis-her alle 48 Stunden) einen negativen Test vorweisen.
Freizeiteinrichtungen
Freizeiteinrichtungen, wie z.B. Solarien, Saunen, Bäder, Indoorspielplätze, Stadt- und Gästeführungen und Wettannahmestellen können mit Infektionsschutzkonzept wieder öff-nen (in Gebieten mit einer Inzidenz unter 50 ohne Test). Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
Kulturelle Veranstaltungen
Veranstaltungen unter freiem Himmel sind ab dem 7. Juni bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig. Bei einer Inzidenz unter 50 ist kein Test erforderlich. Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen können künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wie-der alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadion etc.), wenn sie ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten.
Wirtschaftsnahe Veranstaltungen wie Kongresse/Tagungen werden unter den gleichen Voraussetzungen wie kulturelle Veranstaltungen zugelassen.
Gottesdienste
Ab dem 7. Juni ist in Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 der Gemeindegesang wieder erlaubt (innen mit FFP2-Maske). Bei Freiluftgottesdiensten entfällt die Maskenpflicht am Platz. Auf die Anzeige- und Anmeldepflicht wird verzichtet.
Proben von Laienensembles
Proben von Laienensembles im Musik- und Theaterbereich sind künftig indoor und out-door ohne feste Personenobergrenze möglich. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei Mindestabstand nach Hygienerahmenkonzept). Außerschulischer Musikunterricht wird ohne Personen-obergrenze (mit Abstand) zulässig.
Sport
Für alle wird Sport (kontaktfreier ebenso wie Kontaktsport) indoor wie outdoor in allen Ge-bieten mit einer Inzidenz weniger als 100 ohne feste Gruppenobergrenzen möglich, in Ge-bieten mit einer Inzidenz unter 50 auch ohne negativen Test. Es ist die gleiche Anzahl an Zuschauern möglich wie bei kulturellen Veranstaltungen, unter freiem Himmel also 500 Personen (bei fester Bestuhlung). Auf Sportanlagen wird die Zahl der Teilnehmer im Rah-menkonzept nach der Größe der Sportanlage sachgerecht begrenzt.
In Gebieten mit einer Inzidenz größer als 100 gilt die Bundesnotbremse künftig eins zu eins. Es gibt keine ergänzenden bayerischen Regelungen mehr.
Alle neuen Regelungen können im Internet nachgelesen werden unter: https://www.verku-endung-bayern.de/baymbl/2021-384/.
Antworten auf die häufigsten Fragen
Fragen rund um das Corona-Virus im Landkreis Haßberge beantworten die Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter des Bürgertelefons. Diese sind von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr sowie am Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr unter der Rufnummer 09521/27-600 erreichbar. Bei Fragen hilft auch die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung weiter, die montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie samstags von 10.00 bis 15.00 Uhr unter der Telefonnummer 089 122 220 zur Verfügung steht. Die Servicestelle beantwortet gerne auch schriftlich über eine E-Mail an: direkt@bayern.de oder über das Kontaktformular der Servicestelle.
Ganz viele Fragen lassen sich jedoch mit Blick ins Internet klären. Empfohlen werden hier die Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege:
https://www.stmgp.bayern.de/ und die der Bayerischen Staatsregierung: https://www.bayern.de/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/. Viele Informationen rund um das Corona-Geschehen gibt es außerdem unter: www.wirt-schaftsraum-hassberge.de und unter: www.hassberge.de.
Testzentrum Wonfurt
Wer sich im „Bayerischen Testzentrum“ am Kreisabfallzentrum in Wonfurt testen lassen möchte, muss sich vorher online anmelden über das Kontaktformular auf der Homepage des Landkreises unter: https://www.hassberge.de/topmenu/startseite/test.html. Bitte immer den Namen genauso angeben, wie er auf der Versichertenkarte der Krankenkasse steht.
Wer keine digitale Möglichkeit zur Kontaktaufnahme hat, kann telefonisch einen Termin vereinbaren unter 09521/27-720 (Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Mitzu-bringen sind die Versichertenkarte der Krankenkasse, der Personalausweis und ein Mund-Nasen-Schutz sowie die übermittelte Terminbestätigung (ausgedruckt oder digital).
Wer seinen vereinbarten Termin im Testzentrum Wonfurt nicht wahrnehmen kann, wird gebeten, den Termin zu stornieren, am besten per E-Mail: testzentrum@hassberge.de oder telefonisch 09521/27-720.
Die Mitteilung des Testergebnisses erfolgt digital direkt über das Labor – über die Corona-APP. Wer keine digitale Möglichkeit hat, erhält das Testergebnis per Post. Weil dies aber wesentlich länger dauert, empfiehlt das Gesundheitsamt allen Bürgerinnen und Bürgern, sich die Corona-Warnapp aufs Handy herunter zu laden. Die Befundmitteilung über die App erfolgt innerhalb von spätestens 48 Stunden – außer am Wochenende; per Brief kann dies einige Tage dauern. Positive Ergebnisse werden den Betroffenen IN JEDEM FALL (auch) über das Gesundheitsamt mitgeteilt, denn damit verbunden sind die Informationen für die dann zwingend erforderliche Quarantäne. Allerdings kann es zwischenzeitlich sein, dass auch das Labor oder der Hausarzt positive Ergebnisse an die Betroffenen übermit-teln.
Wichtiger Hinweis: Viele Urlaubsländer verlangen mittlerweile bei Ein- oder Aus-reise einen negativen PCR Test, der in vielen Ländern maximal 48 oder 72 Stunden alt sein darf. Das Bayerische Testzentrum in Wonfurt kann nicht gewährleisten,
dass das Testergebnis rechtzeitig vor der Abreise übermittelt wird. Deswegen ist es ratsam, sich rechtzeitig nach einer alternativen Testmöglichkeit umzusehen.
Bürgerinnen und Bürger, die an Erkältungssymptomen jeder Schwere und/oder an Verlust von Geruchs-/ Geschmackssinn leiden, sollten sich telefonisch mit ihrem Hausarzt in Ver-bindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen.
Wichtige Informationen rund um die Corona-Schutzimpfung
Anmeldungen zum Impfen erfolgen bayernweit über die Registrierungsplattform des Baye-rischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Das heißt, wer einen Impftermin vereinbaren möchte, muss sich zuerst online über dieses Portal registrieren lassen: www.impfzentren.bayern.de. Sollte die Online-Registrierung im Einzelfall für Bürgerinnen und Bürger nicht möglich sein, steht die Impf-Hotline des Landratsamtes Haßberge unter der Rufnummer 09521/27-600 (Montag bis Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr, Freitag, 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Verfügung.
Informationen rund ums Corona-Impfzentrum gibt es auf der Internetseite des Landkreises unter: https://www.hassberge.de/buergerservice/gesundheit/corona-virus/impfzent-rum.html. Unter anderem sind dort die Antworten auf die häufigsten Fragen rund ums Imp-fen eingestellt. Weitergehende Informationen zum Thema Impfen gegen das Coronavirus gibt es auf der Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die sich über die bayernweite Software BayIMCO angemeldet haben, sollten auch telefonisch unter den angegebenen Rufnummern erreichbar sein. Lei-der kommt es immer wieder vor, dass Impfwillige nicht erreicht werden können. Außerdem wird ihnen empfohlen, regelmäßig ihre E-Mails zu prüfen. Oft landet die Aufforderung zur Terminvereinbarung auch im Spamordner.
Leider kommt es immer wieder zu Verzögerungen in den Impfzentren, weil Bürgerinnen und Bürger notwendige Nachweise über die Impfberechtigung nicht dabei haben. Ein zusätzli-cher Vorteil ist es die erforderlichen Erklärungen ausgefüllt mitzubringen. Insbesondere der Anamnese-Bogen muss sorgfältig und vollständig ausgefüllt werden. Der Impfarzt vor Ort
kann sonst die Impfung möglicherweise sogar ablehnen. Deshalb wird empfohlen, ihn nicht erst im Impfzentrum auszufüllen, sondern schon vorher in Ruhe zu Hause.
Was muss ich zum Impftermin mitbringen?
Diese Unterlagen müssen mitgebracht werden, damit die Impfung am vereinbarten Termin auch tatsächlich stattfinden kann:
– Impfpass (sofern vorhanden)
– Lichtbildausweis
– Medikamentenplan (wenn notwendig)
– Arztbriefe (wenn Vorerkrankungen vorliegen)
– Kontaktpersonennachweis (Pflegenachweis einer zu pflegenden Personen, Kontaktperson zu einer Schwangeren,..)
– usw.
Alle Impfwilligen, die sich über das Bayerische Impfportal angemeldet haben, sollten sich regelmäßig dort anmelden und ihre Accountdaten überprüfen und gegebenenfalls erneuern.
Zweitimpfungen können nicht verschoben werden
Zweitimpfungen können nicht verschoben werden. Nur aus nachweisbaren medizinischen Gründen darf ein Termin verlegt werden. Eine Verschiebung wegen Urlaub, Geschäftsreise, Feiertag oder Ähnliches ist nicht möglich.
In den beiden Impfzentren finden keine Erstimpfungen mehr mit AstraZeneca statt.
Zweitimpfungen mit AstraZeneca werden in den Impfzentren weiterhin durchgeführt. Perso-nen über 60 Jahre, die bereits mit AstraZeneca geimpft wurden, erhalten ihre Zweitimpfung mit AstraZeneca (außer Arzt bescheinigt Notwendigkeit der Impfung mit mRNA Impfstoff). Für Personen unter 60 wird AstraZeneca und ein mRNA Impfstoff bereitgehalten und nach Risikoeinschätzung und Dokumentation vor Ort vom impfenden Arzt wird dann geimpft.
Personen, die sich beim Hausarzt haben impfen lassen oder beim Hausarzt bereits einen festen Impftermin vereinbart haben, werden gebeten, ihren Account im System BayIMCO zeitnah wieder zu löschen. Es gibt leider keine Schnittstelle zwischen den Praxen und den Impfzentren. Wer sich nicht abmeldet, erhält dann natürlich eine Einladung zum Impfzent-rum. Dies kann zu verlängerte Wartezeiten für andere Impfwillige führen.
Alle Schnelltestmöglichkeiten auf einen Blick
Wer einen Schnell-Test in einem Schnelltestzentrum oder einer kommunalen Schnelltest-station durchführen lassen möchte, wird gebeten, eine zusätzliche Wartezeit von 15-20 Mi-nuten für die Testauswertung einzuplanen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Ein schriftlicher Befundnachweis ist nur nach Vorlage eines Lichtbildausweises möglich.
Um den Vorgang der Schnelltestung zu beschleunigen, kann die Bescheinigung über das Ergebnis bereits gedruckt und ausgefüllt mitgebracht werden. Das Formular kann auf der Homepage des Landkreise herunter geladen werden unter: https://www.hass-berge.de/fileadmin/user_upload/Corona/Muster_Testnachweis.pdf. Ansonsten erhalten Testwillige diesen auch direkt vor Ort.
Wichtiger Hinweis für die Schnelltests: Bei Minderjährigen ist vor Durchführung des Tests notwendig, dass die Erziehungsberechtigten dazu schriftlich ihr Einverständnis erklären. Dazu gibt es ein Formular, das ausgefüllt werden muss und auf der Internetseite des Landkreises als Download zur Verfügung steht: https://www.hassberge.de/fileadmin/u-ser_upload/Corona/Einwilligung_Minderjaehrige.pdf.
Schnelltestzentren des BRK-Kreisverbandes Haßberge:
Haßfurt, Eishalle: Montag bis Freitag von 10.00 bis 18.00 Uhr (letzter Einlass 17.45 Uhr)
Samstag von 10.00 bis 15.00 Uhr (letzter Einlass 14.45 Uhr)
Sonntag von 10.00 bis 15.00 Uhr (letzter Einlass 14.45 Uhr)
Ebern, Turnhalle an der Grundschule: Montag, Mittwoch, Freitag von 10.00 bis 18.00 Uhr (letzter Einlass 17.45 Uhr)
Samstag von 10.00 bis 15.00 Uhr (letzter Einlass 14.45 Uhr)
Sonntag von 10.00 bis 15.00 Uhr (letzter Einlass 14.45 Uhr)
Hofheim, Haus des Gastes: Montag, Mittwoch, Freitag von 10.00 bis 18.00 Uhr (letzter Einlass 17.45 Uhr)
Samstag von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr (letzter Einlass 18.45 Uhr).
Maroldsweisach, Sportheim: Dienstag von 9.00 bis 12.30 Uhr (letzter Einlass 12.15 Uhr) Donnerstag von 15.00 bis 18.30 Uhr (letzter Einlass 18.15 Uhr).
Sonntag von 9.00 bis 12.30 Uhr (letzter Einlass 12.15 Uhr)
Eltmann, Stadthalle: Dienstag und Donnerstag von 10.00 bis 18.00 Uhr (letzter Einlass 17.45 Uhr); zusätzlich Sonntag von 14.00 bis 17.30 Uhr (letzter Einlass 17.15 Uhr)
Kommunale Schnellteststationen
Breitbrunn: Gemeindezentrum, Freitag 16.00 bis 19.00 Uhr
Ebelsbach: Grundschule Ebelsbach, Montag, 16.00 bis 19.00 Uhr, Samstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Ebern: Turnhalle Bundeswehr, ehemalige Kaserne Dienstag 18.00 bis 20.00 Uhr
Ebern: Jesserndorf Haus der Dorfgemeinschaft, Donnerstag 18.00 bis 20.00 Uhr
Gädheim: Sportheim Ottendorf, Dienstag 16.00 bis 19.00 Uhr, Samstag, 8.00 bis 11.00 Uhr
Kirchlauter: Oskar-Kandler-Zentrum, Sonntag, 16.00 bis 18.00 Uhr
Knetzgau: Rathaussaal, Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr, Samstag 10.00 bis 13.00 Uhr.
Königsberg: Turnhalle, Alleestraße, Dienstag, Donnerstag von 17.00 bis 19.00 Uhr, Sams-tag von 09.00 bis 11.00 Uhr
Oberaurach: Tagungsraum Oberaurach-Zentrum Trossenfurt, Mittwoch 16.00 bis 19.00 Uhr, Samstag und Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr
Rauhenebrach: Feuerwehrhaus Untersteinbach, täglich von Montag bis Sonntag (auch an Feiertagen) von 17.00 bis 19.00 Uhr
Sand am Main: Foyer Sport-und Kulturhalle, Sonntag, 9.00 bis 12.00 Uhr, Freitag, 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Stettfeld: Pfarrheim, Mittwoch 16.00 bis 19.00 Uhr
Theres: Obertheres Alte Turnhalle, Dienstag und Donnerstag von 16 bis 19 Uhr
Wonfurt: Turnhalle Wonfurt, Sonntag, Dienstag, Donnerstag, 16.00 bis 19.00 Uhr
Zeil am Main: Turnhalle Mittelschule (ehemaliges Hallenbad), Dienstag und Donnerstag von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag, von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Apotheken, Arztpraxen und Sonstige die kostenlosen Antigen-Schnell-tests anbieten
Fuchs Apotheke Knetzgau, Telefon 09527/950160
Ratsapotheke Zeil, Telefon 09524/266
Die Liste der Apotheken, die im Landkreis Haßberge kostenlose Antigen-Schnelltest an-bieten ist einzusehen auf der Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/#erklae-rung_selbsttest
Gemeinschaftspraxis Stieglitz/Katzenberger Burgpreppach: Montag bis Freitag von 7.30 bis 13.00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 15.30 bis 18.00 Uhr. Um Anmel-dung wird gebeten unter Telefon 09534/648.
Teststation am Obi, Haßfurt; Betreiber: Heldsche Apotheken
Montag bis Samstag: 9.30 bis 17.00 Uhr.
Teststation am dm-drogerie markt GmbH & Co. KG) in Haßfurt:
Montag bis Samstag 9.00 bis 16.30 Uhr. Terminvergabe online über die dm-Internetseite, bzw. über die dm-App.

Quelle: Landratsamt Haßberge

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