Ordensschwester aus Kloster Oberzell wegen Kirchenasyls vor Gericht

Sie bewahrte zwei Frauen möglicherweise vor Zwangsprostitution und Menschenhandel. Dann kam der Strafbefehl. Nun sitzt eine Schwester aus dem unterfränkischen Kloster Oberzell wegen Kirchenasyls auf der Anklagebank.

Würzburg (dpa/lby) – Weil das Kloster Oberzell in Unterfranken zwei von der Abschiebung bedrohten Frauen Kirchenasyl gewährt hat, muss sich eine Ordensschwester heute (14.20 Uhr) vor dem Amtsgericht Würzburg verantworten. «Ich konnte nicht anders – als Christin, Schwester und Mensch», sagte die Menschenrechtsbeauftragte des Klosters vor der Verhandlung. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr «Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt» vor. Für das Verfahren ist ein Verhandlungstag angesetzt.

Die Oberzeller Franziskanerinnen hatten in den Jahren 2019 und 2020 jeweils eine Nigerianerin für vier Monate beziehungsweise gut zwei Monate ins Kloster Oberzell in Zell am Main (Landkreis Würzburg) aufgenommen. In beiden Fällen hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die Zulassung eines Asylverfahrens abgelehnt. Nach dem Dublin-Verfahren sollten die Frauen nach Italien zurück, da sie dort die Europäische Union (EU) zum ersten Mal betreten und sich registriert hatten.

«Aus unserer Sicht wären beide Frauen bei einer Rückkehr nach Italien in sehr großer Gefahr gewesen, erneut Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution zu werden», sagte die 38-jährige Schwester. Die Ankunft der Frauen habe das Kloster vorschriftsgemäß den Behörden gemeldet. In solchen Fällen prüft das Bamf erneut, ob ein Härtefall vorliegt.

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Wenn nicht, müssen die Flüchtlinge das Kirchenasyl innerhalb von drei Tagen verlassen. Die Ausländerbehörden haben für eine Überstellung des Betroffenen in das zuständige EU-Land in der Regel sechs Monate Zeit. Nach Ablauf der Frist haben die Migranten ein Recht auf ein Asylverfahren in Deutschland.

Zum Verfahren kommt es, da die Schwester es ablehnte, das mit dem Strafbefehl ausgestellte Bußgeld von mehr als 1200 Euro zu zahlen. Aus Sicht der Ordensgemeinschaft wurden die beiden Fälle genau abgewogen. Kirchenasyl gewähre der Orden nur in schwerwiegenden Härtefällen.

Im Freistaat wurden im vergangenen Jahr nach Angaben des Justizministeriums 27 Verfahren wegen der Gewährung von Kirchenasyl eingeleitet. Erst im April hat das Amtsgericht Kitzingen einen Mönch aus dem unterfränkischen Benediktinerkloster Münsterschwarzach freigesprochen, der einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt hatte (Az: 1 Cs 882 Js 16548/20). Die Staatsanwaltschaft legte allerdings Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein.

Quelle: dpa