Foto: Primaton Symbolbild

 

Mit Ablauf des 2. Juni tritt jetzt auch die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bad Kissingen außer Kraft, in der das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf bestimmten Straßen und Plätzen in Bad Kissingen angeordnet wurde. „Aufgrund der sinkenden Infektionszahlen und der Tatsache, dass die Ansteckungsgefahr im Freien geringer ist als in Innenräumen, werden wir die Allgemeinverfügung nicht verlängern“, sagt Landrat Thomas Bold. „Ich bitte allerdings alle Bürgerinnen und Bürger darum, weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Kontaktbeschränkungen zu beherzigen – auch im Freien.“

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Quelle: Landratsamt Bad Kissingen