Stadt Würzburg öffnet sich unter Coronabedingungen für den Tourismus

Ab Freitag, den 21. Mai 2021, sind neben den Bestimmungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und den bisherigen örtlichen Öffnungsschritten folgende weiteren Öffnungen im Stadtgebiet zulässig:
I.
Zulässig sind Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken. Zulässig sind im Rahmen des Übernachtungsangebots ferner gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen.
Übernachtungsgäste müssen bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis verfügen.
II.
Zulässig sind der Betrieb von Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen unter der Voraussetzung, dass Kunden über einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis verfügen.
III.
Zulässig sind musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist.

Quelle: Stadt Würzburg

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