Der Landrat hat aufgrund des stark gesunkenen Inzidenzwertes, der zeitweise weit über der 300er Marke lag, und seit Mitte letzter Woche kontinuierlich auf 137 gefallen ist, die Aufhebung der Allgemeinverfügungen angeordnet. Somit haben die ab dem 20.04. und 29.04. verfügten härteren Maßnahmen keine Gültigkeit mehr.
„Die Lage hat sich deutlich entspannt. Daher ist es auch möglich die verordneten Einschränkungen wieder aufzuheben. Nur durch das insgesamt sehr disziplinierte Verhalten aller Bürgerinnen und Bürger und das hohe Engagement aller Kommunen konnten wir den Schutz unserer Mitmenschen vergrößern und uns wieder ein Stück weit auf die von allen gewünschte Normalität zu bewegen,“ verlautbart Landrat Schneider.
Dies betrifft die Maskenpflicht und das Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen und Spielplätzen und auch die Regelungen für Handel, Dienstleistungen und Gastronomie, die entfallen. Somit muss auch das Personal  hinter Schutzwänden keine FFP2-Masken tragen und es besteht auch keine Verpflichtung mehr zur Bereitstellung von Desinfektionsmöglichkeiten der Einkaufswagen/körbe. In der Gastronomie ist weiterhin die Abgabe von Speisen und Getränken zulässig. Es gilt weiterhin, dass erworbene Speisen und Getränke zum Mitnehmen nicht am Ort des Erwerbs oder seiner näheren Umgebung verzehrt werden dürfen.
 Außerdem werden die Einschränkung der Versammlungsrechte (Begrenzung  auf 100 Personen unter freiem Himmel und 50 Personen in geschlossenen Räumen, Beschränkung der Höchstdauer auf 90 Minuten) und der Beginn der Ausgangssperre um 21:00 Uhr (ab 04.05. dann wieder ab 22:00 Uhr) aufgehoben.
Auch das Verbot zur Durchführung von Präsenzunterricht wird aufgehoben. Dies bedeutet, dass aufgrund der noch fortdauernden Überschreitung der Inzidenz über 100, dass in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in sonstigen Abschlussklassen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht und an allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen Distanzunterricht stattfindet.

Quelle: Landratsamt Haßberge

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