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Bayern: Corona-Lockerungen wurden beschlossen

Symbolbild

Die Ausgangssperre bleibt bei einer Inzidenz von über 100 von 22 Uhr bis 5 Uhr  (wie bisher).

Ab 6.Mai gilt für Geimpfte:

• Befreiung von der Quarantäne und Testpflicht
• Keine Ausgangssperre
• Sie zählen nicht mehr zu der erlaubten Anzahl bei Kontaktbeschränkungen hinzu


Schulen:

Test- und Maskenpflicht bleibt für alle Klassen bestehen.
Grundschulen
Wechselunterricht bis zu einer stabilen 5-Tages-Inzidenz von unter 165
Weiterführende Schulen
Wechselunterricht bis bis zu einer stabilen 5-Tages-Inzidenz von unter 100.
Über 100 bleibt es bei Distanzunterricht (Ausnahmen sind Abschlussklassen und 11. Jahrgangsstufe)
Nach den Pfingstferien:
Alle Schulen dürfen bis zu einer stabilen 5-Tages-Inzidenz von 165 in den Wechselunterricht
Die neuen Regeln gelten ab Montag, 10. Mai.


Bei Inzidenz (5 Tage) unter 100 dürfen folgende Betriebe wieder öffnen:

• Außengastronomie bis max. 22 Uhr (mit Test, Termin und Hygieneauflagen)
• Kinos (mit Test und Hygieneauflagen)
• Theater  (mit Test und Hygieneauflagen)
• noch geschlossene körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder öffnen
• Hundeschulen dürfen bei einer Inzidenz unter 165 aufmachen
Die neuen Regeln gelten ab Montag, 10. Mai bis erstmal zum 6. Juni.


Tourismus:

In den Pfingstferien (ab 21. Mai) können Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen bei einer Inzidenz unter 100 wieder öffnen. Ebenfalls mit Testpflicht und Hygienekonzept.

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