Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig.

Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – nicht mehr erforderlich. Das Bayerische Umweltministerium hat die Kreisverwaltungsbehörden deshalb gebeten, die Maßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels an die aktuelle Lage anzupassen.
Ab sofort gibt es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpest. Für den Landkreis Rhön-Grabfeld kann damit die allgemeine Stallpflicht für Geflügel aufgehoben werden.
Jedoch sind erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhaltungen, also auch in Kleinbetrieben und Hobbyhaltungen, weiterhin zu beachten.
Die Allgemeinverfügung für den Landkreis Rhön-Grabfeld wird entsprechend angepasst und im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Meldungen weiterhin ans Veterinäramt
Um eine erneute größere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, führt Bayern das bestehende Wildvogelmonitoring intensiv weiter und beobachtet die Situation genau.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden.
Meldungen über verendet aufgefundenes Wassergeflügel oder Greifvögel nimmt das Veterinäramt des Landratsamtes Rhön-Grabfeld weiterhin unter Telefon 09771/94-625 oder per E-Mail veterinaeramt@rhoen-grabfeld.de entgegen.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.

Quelle: Landkreis Rhön-Grabfeld

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