Friseure: Ab einer Inzidenz von 100 müssen Kunden einen negativen Corona-Test vorlegen (maximal 24 Stunden alt). Zudem muss immer eine FFP2-Maske getragen werden. Friseure müssen ab 100 ebenfalls eine FFP2-Maske tragen.  

Fußpfleger: Auch hier braucht man ab einer Inzidenz von 100 einen negativer Test. Fußpfleger müssen bis zur Inzidenz von 100 mindestens eine medizinische Maske tragen – ab 100 eine FFP2-Maske.

Einzelhandel: Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 darf mit einem Termin eingekauft werden. Die Option mit negativem Test und Termin einzukaufen bleibt bestehen. Die Möglichkeit gibt es allerdings nur noch bei Inzidenzen zwischen 100 und 150. Ab 150 ist nur noch die Abholung bereits bestellter Waren erlaubt. 

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Auch wenn die Bundes-Notbremse Ausnahmen für sie vorsieht, bleiben Blumenläden, Buchhandlungen, Gartenmärkte und Gärtnereien in Bayern geschlossen. 

Dienstleistungen: Nach Angaben der IHK Bayern ist die Hand-, Fingernagel- und Gesichtspflege ab einer Inzidenz von 100 nicht gestattet. Das gilt nun auch für medizinische, therapeutische und pflegerische Zwecke.

Schulen: Hier ändert sich nichts. Ungeachtet des nun bundesweit verpflichtenden Grenzwertes gibt es in Bayern bereits ab einer Inzidenz von 100, statt 165, Distanzunterricht. Nur für die vierte und elfte Jahrgangsstufe, sowie die Abschlussklassen gibt es Ausnahmen.

Bei Inzidenzen unter 100 ist Präsenzunterricht mit Mindestabstand erlaubt. Das bedeutet in der Regel, dass es Wechselunterricht gibt. Schüler dürfen dann weiterhin nur noch mit negativem Corona-Test in die Schule kommen.

Nächtliche Ausgangssperre: Bayern ist hier strenger als andere Bundesländer. Von 22 Uhr bis 5 Uhr darf man sein Haus und seinen Garten nicht mehr verlassen. Nach 22 Uhr darf man sich auch nicht mehr alleine an der frischen Luft bewegen. Generell sind die einzigen Ausnahmen berufliche Gründe, Notfälle, die Betreuung von Kindern und Hilfsbedürftigen, die Sterbebegleitung oder auch die Versorgung von Tieren.