Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls im Baugewerbe! 14illegal beschäftigte Arbeitnehmer und 35 weitere Verstöße durch das Hauptzollamt Schweinfurt festgestellt 
90 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Schweinfurt kontrollierten am 16. April 2021 Arbeitgeber der Baubranche und ihre auf den Baustellen tätigen Arbeitnehmer/Innen. Die Prüfungen fanden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung statt. Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsgesetz einen großen Fokus auf das Baugewerbe.
Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Schweinfurt wurden 266 Personen nach ihren Arbeitsbedingungen befragt. 49 Fälle beschäftigen die Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bis zur endgültigen Klärung weiter*:
14 ausländische Arbeitnehmer konnten für ihre Arbeitsausübung keine arbeitsberechtigenden Titel vorweisen. Sie wurden durch den Zoll in Gewahrsam genommen. Gegen sie wurden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Schweinfurt jeweils Strafverfahren wegen des illegalen Aufenthaltes eingeleitet. Einhergehend entscheiden die zuständigen Ausländerämter über die Ausstellung von Grenzübertrittsbescheinigungen, die die illegal beschäftigten Arbeiter zur Ausreise aus Deutschland auffordern. Weitere Ermittlungen gegen die zugehörigen Arbeitgeber schließen sich an.
Acht weitere Beanstandungen umfassen unter anderem die Vorwürfe des Einschleusens von Ausländern und die Beihilfe zur illegalen Beschäftigung von Ausländern sowie Verstöße gegen Sofortmelde-und Aufzeichnungspflichten.
In 17 Fällen zeichnen sich Unstimmigkeiten bei der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen ab. Hierzu zählen auch sechs Personen, die sich als selbständige Erwerbspersonen ausgaben. Die Bauarbeiter waren nach derzeitigen Erkenntnissen jedoch als Arbeitnehmer abhängig beschäftigt (Scheinselbständigkeit).
Insgesamt wurden in neun Fällen bei der Entlohnung von Arbeitnehmern Mindestlöhne nach verschiedenen gesetzlichen Grundlagen (z.B. gesetzlicher und tariflicher Mindestlohn) unterschritten.
Bei einem Arbeitnehmer wird der Leistungsbezug hinterfragt und geprüft, ob Sozialleistungen zu Recht oder unrechtmäßig gezahlt wurden.
Die Zöllner/Innen der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielt im Baugewebe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle.
Die Beschäftigten der FKS stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmer/Innen Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird. In fast allen Branchenzweigen des Baugewerbes bis auf den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sind grundsätzlich spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen. Beispielsweise gilt seit dem 1. März 2021 im Gerüstbauhandwerk der bundeseinheitliche Mindestlohn in Höhe von 12,20 Euro die Stunde. Daneben müssen im Dach- und Gerüstbauhandwerk unter anderem Überstunden sowie Urlaubsgeld gezahlt werden und die Bereitstellung von Unterkünften als weitere einzuhaltende Arbeitsbedingungen erfolgen. In den übrigen Branchen des Baugewerbes gilt seit Beginn des Jahres der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,50 Euro je Stunde.
Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten der FKS dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer/Innen kommt.
*Die Ergebnisbetrachtung erfolgt nach derzeitigem Erkenntnisstand und steht unter dem Vorbehalt des Abschlusses der Prüfungen.
Hintergrundinfos:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt ganzjährig und regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Unter anderem führen die Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Prüfungen von Personen und Geschäftsunterlagen sowie Ermittlungen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch. Das Aufgabenfeld der FKS reicht von Präventionsaufgaben bis hin zu komplex gestalteten Missbrauchsformen von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung. Beispielsweise ist ein Verstoß gegen § 95 Abs. 1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht (Illegaler Aufenthalt). Eine Ordnungswidrigkeit nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) ist mit Geldbuße bis zu 500.000 Euro belegt (Beschäftigung von Ausländern und Ausländerinnen entgegen des Aufenthaltsgesetzes).
Während der Coronapandemie nimmt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) ihre gesetzlichen Aufgaben zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im gebotenen Umfang und unter Beachtung der einschlägigen Regelungen von Bund und Ländern zur Eindämmung der Pandemie wahr.
Allgemeine Informationen zur Arbeit des Zolls im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stehen auch auf www.zoll.de zur Verfügung.

Quelle: Hauptzollamt Schweinfurt

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