Zu diesem Ergebnis ist das Verwaltungsgericht in Würzburg gekommen und hat damit  den Antrag eines Mannes aus Karlstadt abgelehnt. Der Karlstädter Unternehmer vertreibt die Masken und hatte den Antrag gestellt, um das Maskenmodell “Livinguard Pro Mask” der FFP2-Norm gleichzustellen.

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