Ab Montag, 15. März 2021 gilt für den Unterrichtsbetrieb Folgendes:

Grundschulen/Grundschulstufen der Förderschulen (Jgst. 1 – 4):

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 findet voller Präsenzunterricht (d. h. auch ohne Mindestabstand) statt.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 m statt.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 findet Distanzunterricht statt.
Weiterführende und Berufliche Schulen sowie Förderschulen ab Jgst. 5:

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Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 m statt.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 findet Distanzunterricht statt.
Ausgenommen sind die Abschlussklassen aller Schularten (eine Detailübersicht zu den Abschlussklassen finden Sie unten): Hier findet auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 m statt, wenn die Kreisverwaltungsbehörde nichts anderes anordnet.
Die Schulen für Kranke erteilen in Übereinstimmung mit den Hygieneschutzvorschriften der Kliniken Unterricht bzw. bieten eine Notbetreuung an .

Die Schulvorbereitenden Einrichtungen öffnen im Gleichklang mit vorschulischen Kindertagesstätten und den vorschulischen Heilpädagogischen Tagesstätten.

Ein ausführliches Informationsschreiben von Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo an die Eltern zum Unterrichtsbetrieb ab dem 15. März finden Sie hier.

 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus