Wegen der Geflügelpest erlässt das Veterinäramt eine Allgemeinverfügung – im Landkreis Bad Kissingen sind nicht alle Gemeinde betroffen

Die Geflügelpest breitet sich im gesamten Bundesgebiet immer weiter aus. In Bayern sind bereits knapp 30 Fälle amtlich bestätigt, darunter fünf in Hausgeflügelbeständen. Das Bayerische Umweltministerium hat reagiert und auf Grundlage einer Risikobewertung durch das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit nun eine landesweite Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Dadurch und durch die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden.

Details und erforderliche Maßnahmen für den Landkreis Bad Kissingen hat das Veterinäramt in Form einer Allgemeinverfügung angeordnet, die am 8. März 2021 als Sonderamtsblatt veröffentlicht wurde. Darin sind die Gebiete ausgewiesen, die aktuell von der Stallpflicht betroffen sind. Weil unter anderem die geographischen Gegebenheiten wie zum Beispiel bekannte Sammelplätze von durchziehenden Wildvögeln sowie Rast- und Ruheplätze an oder in der Nähe von Gewässern sowie die bestehende Geflügeldichte berücksichtigt werden, gilt die Stallpflicht im Landkreis nicht für alle Gemeinden.

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Die Stallpflicht gilt als eingehalten, wenn das Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung gehalten wird, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht (Voliere).

Das Veterinäramt appelliert an alle Geflügelhalter, die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten und wachsam zu sein. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden werden. Zudem sollten tot aufgefundene Wildvögel nicht berührt oder bewegt werden.

Wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, bittet das Veterinäramt dringend darum, informiert zu werden: telefonisch unter 0971/801-7029 oder per E-Mail: lmue-vet@kg.de.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, die die betroffenen Gebiete zeigt, sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort “Geflügelpest” verfügbar.

 

Quelle: Landratsamt Bad Kissingen