Schweinfurt – Bund und Länder haben sich am 03. März auf einen Corona-Stufenplan geeinigt. Im Bayerischen Landtag erläuterte Ministerpräsident Markus Söder am Tag darauf in seiner Regierungserklärung den konkreten Fahrplan für Bayern.

Die Kommunen erwarten nun die Veröffentlichung der neuen, 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die die rechtliche Grundlage bildet für die ab Montag, 08. März geltenden Regelungen.

Diese besagen laut eines ersten Berichtes aus der Kabinettssitzung für kreisfreie Städte und Landkreise, die den Inzidenzwert von 50 unterschreiten, dass ab 08. März der Einzelhandel (mit flächenbezogener Kundenhöchstzahl), Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten wieder öffnen dürfen. Voraussetzung ist dabei immer ein vorliegendes Schutz- und Hygienekonzept. Auch der Wildpark Schweinfurt wäre dann wieder geöffnet.

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Sollte nach diesen ersten Öffnungen der Inzidenzwert in Schweinfurt weiterhin stabil, also über die Dauer von 14 Tagen hinweg, unter 50 bleiben, könnten in einem nächsten Schritt (frühestens ab 22. März) auch die Außengastronomie und Kinos geöffnet werden.

Für den Bereich Sport gilt, dass bei einem Inzidenzwert unter 50 kontaktloser Sport im Außenbereich für Gruppen bis maximal 10 Personen möglich ist. In einem möglichen zweiten Schritt, analog zu einer möglichen Öffnung der Außengastronomie und der Kinos, könnte auch kontaktfreier Sport im Innenbereich stattfinden. Hier wäre aber die Voraussetzung, dass ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest der Teilnehmer vorliegt.

 

Für Schulen und Kitas gilt ab 15. März bei einer Inzidenz unter 50:

  • Grund- und Förderschulen dürfen wieder in den Präsenzunterricht,
  • alle anderen dürfen in den Wechselunterricht.
  • Kitas dürfen wieder wie gewohnt öffnen.
  • Die bisher bekannten Maskenregelungen für Schule und Kita gelten weiterhin.

 

Steigen die Zahlen auf über 50 gelten gesonderte Regelungen:

  • Im Einzelhandel wäre dann nur noch click&meet möglich, also Einkaufen nach Terminvereinbarung.
  • Museen, Galerien und Tierparks dürften ebenfalls nur noch mit Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung öffnen. Für den Wildpark Schweinfurt wäre dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich, so dass dieser bei einem Inzidenzwert über 50 wieder schließen müsste.
  • Auch für den Bereich Sport im Freien gäbe es wieder Einschränkungen.

 

Eine Erleichterung gibt es auch, was die privaten Kontakte betrifft. Ab Montag, 08. März dürfen nach der Pressemitteilung der Staatskanzlei wieder zwei Haushalte zusammenkommen. Diese Begegnung ist auf fünf Personen beschränkt, Kinder unter 14 zählen hier nicht dazu.

Sollte sogar der Inzidenzwert 35 unterschritten werden, gäbe es hier eine weitere Lockerung. Dann können sich maximal 10 Personen aus höchstens drei Haushalten treffen (auch hier würden Kinder unter 4 nicht mitgerechnet werden).

Für alle Lockerungen gilt die sogenannte „Notbremse“: Sollte der Inzidenzwert erneut über 100 steigen, würde der Lockdown, wie er bis 07. März gültig ist, wieder in Kraft treten.

Für die Stadt Schweinfurt bedeutet der neue Corona-Stufenplan ein genaues Beobachten der Inzidenzwerte. Aktuell verzeichnet die Stadt leider wieder steigende Werte. Stand heute, 05. März vermeldet das Robert Koch Institut einen Inzidenzwert für die Stadt Schweinfurt von 35,6. Es sind momentan 33 Personen mit dem Coronavirus infiziert, eine Person muss stationär, eine intensivmedizinisch behandelt werden. 48 Menschen befinden sich als Kontaktperson 1 in Quarantäne. Bislang sind 62 Menschen aus der Stadt Schweinfurt verstorben.

 

Quelle: Stadt Schweinfurt