Geflügelpest grassiert weiter im Landkreis – Ignoranz kostet Tierleben

Beim Veterinäramt des Landratsamtes Haßberge gehen täglich viele Anrufe ein, die sich rund um die Geflügelpest und die verstärkten Schutzmaßnahmen drehen. Die meisten Anrufer möchten wissen, wie lange Geflügel noch im Stall gehalten werden muss „Wir können zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen, wie lange das Geflügelpestgeschehen noch andauert. Das Virus grassiert weiter unter den Wildvögeln im Landkreis“, lautet die Antwort.  

Dr. Markus Menn, Amtstierarzt am Landratsamt Haßberge, weiß, dass die Geflügelhaltung unter den aktuellen Umständen nicht immer tierartgerecht ist, aber wer sich leichtfertig über die Aufstallpflicht hinwegsetzt riskiert nicht nur ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro, sondern auch das Leben seines Geflügels und des Geflügels der benachbarten Geflügelbestände. 

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Seit dem 26. Januar gelten im Landkreis Haßberge besondere Schutzmaßnahmen (siehe www.hassberge.de), zu denen auch die Stallpflicht gehört. Leider gehen beim Landratsamt zahlreiche Anzeigen wegen Verstößen gegen die Stallpflicht ein. „Die Verweigerungshaltung mancher Geflügelhalter gegenüber den Schutzmaßnahmen stößt hier auf sehr großes Unverständnis“, berichtet Dr. Markus Menn. „Zuwiderhandlungen werden daher entsprechend konsequent geahndet.“ Weiter verdeutlicht er: „Tierseuchenschutz ist auch Tierschutz. In Beständen, in denen die Geflügelpest ausbricht, muss jeder Vogel getötet werden!“ In den nordbayerischen Landkreisen Bayreuth und Würzburg sei genau dies bereits geschehen. 

Sobald sich an der Geflügelpestsituation im Landkreis etwas ändert, wird dies auf der Homepage des Landratsamtes www.hassberge.de bekannt gegeben. Weitere Informationen zum Seuchengeschehen auch unter www.lgl.bayern.de oder www.fli.de.

Quelle: Landratsamt Haßberge