Die Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza, „Vogelgrippe“) breitet sich weiterhin in Deutschland aus. Mittlerweile wurden Ausbrüche bei Wildvögeln in den bayerischen Landkreisen Passau, Landsberg am Lech, Haßberge und Starnberg festgestellt. Am 28. Januar 2021 wurde die Seuche erstmals in einem kleinen Hausgeflügelbestand im Landkreis Bayreuth bestätigt.

In der Gemeinde Gädheim im Landkreis Haßberge ist ein aktueller Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – amtlich bestätigt: Bei einer Kanadagans wurde das Geflügelpest-Virus vom Typ H5H8 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel werden deshalb im gesamten Gebiet der Stadt Schweinfurt weitergehende Schutzmaßnahmen angeordnet.

Die Übertragung von Geflügelpest-Viren erfolgt durch direkten Kontakt zu infizierten Tieren oder durch Kontakt mit viruskontaminierten Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk und Kleidung sowie Fahrzeugen. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist der aktuell nachgewiesene Erreger-Subtyp H5N8 für den Menschen ungefährlich. Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist daher unbedenklich. Eine Ansteckung des Menschen über Wildvögel oder deren Ausscheidungen ist nach dem bisherigen Kenntnisstand nicht bekannt geworden.

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Für Hausgeflügel ist der Erreger jedoch hochansteckend und stellt eine existenzgefährdende wirtschaftliche Bedrohung für landwirtschaftliche Tierhaltungen und nachgelagerte Lebensmittelunternehmen dar.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Schweinfurt wird am 17. Februar 2021 im Schweinfurter Tagblatt veröffentlicht und gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Die Allgemeinverfügung gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten.

Insbesondere wurde im Gebiet der Stadt Schweinfurt eine allgemeine Stallpflicht erlassen.

Das bedeutet, dass ab sofort jeder, der Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln oder andere Laufvögel sowie Enten und Gänse hält, diese im Stall unterbringen muss. Diese Regel gilt für gewerbliche und landwirtschaftliche Haltungen, genauso wie für Geflügel in Privatbesitz – unabhängig von der Bestandsgröße. Das heißt, auch kleine Geflügelhaltungen sind betroffen. Die Aufstallung erfolgt in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung (z. B. Plane) und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.

Nach den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung ist jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln, unabhängig von der Größe des Bestandes, verpflichtet, seinen Betrieb vor Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen. Auch kleine Bestände müssen dem örtlichen Veterinäramt gemeldet werden. Für die Stadt Schweinfurt ist das im Landratsamt Schweinfurt ansässige Veterinäramt zuständig.

Folgende Angaben sind notwendig: Name sowie Anschrift des Halters und die Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihre Nutzungsart und ihr Standort, bezogen auf die jeweilige Tierart. Das Veterinäramt ist erreichbar per E-Mail an vetamt@lrasw.de, telefonisch unter der Nummer 09721/55-310 oder per Fax an die Nummer 09721/55-372.

Zusätzlich ist es erforderlich mitzuteilen, ob das Geflügel in Ställen oder im Freien gehalten wird. Gerade in Anbetracht der aktuellen Entwicklung ist es für die Veterinärbehörden unerlässlich, in ihrem Zuständigkeitsbereich einen Überblick zur Anzahl und Art der Geflügelhaltungen zu gewinnen. Wer seine Geflügelhaltung noch nicht gemeldet hat, ist aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Nach Möglichkeit sollte für die Anmeldung das vom Veterinäramt erstellte Anmeldeformular für Geflügelhaltungen verwendet werden.

Wichtige Informationen und Dokumente zum Download im Überblick

Weitere, wichtige Informationen können online über die Website des LGL unter www.lgl.bayern.de abgerufen werden. Außerdem stellt das Friedrich-Loeffler-Institut ergänzende Informationen rund um das Thema Geflügelpest über die Website www.fli.de/de/aktuelles zur Verfügung. Über die Website des Landratsamts Schweinfurt können zudem relevante Dokumente heruntergeladen werden, zum Beispiel das Anmeldeformular für Geflügelhaltungen sowie das Merkblatt für Geflügelhalter.

Die Stadt Schweinfurt bittet Bürgerinnen und Bürger verendet aufgefundene Vögel dem Veterinäramt, der Stadt Schweinfurt oder der Polizei unter Angabe des Fundortes zu melden. Die toten Vögel sollen nicht berührt oder bewegt werden.

Quelle: Stadt Schweinfurt