Corona-Maßnahmen ab 02.November Bund und Länder haben heute angesichts der dramatisch steigenden Corona-Infektionszahlen eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die ab dem 2. November gelten.

Das Ziel ist, dass sich Familien und Freunde zu Weihnachten wieder ohne zu große Angst treffen können. Doch dafür müssen sich alle jetzt erst mal deutlich einschränken.

KONTAKTE:
In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen – maximal zehn Personen.

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GASTRONOMIE:
Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Lieferungen sind erlaubt.

 

FREIZEIT:
Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören etwa Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen.

 

SPORT:
Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport ist nur ohne Zuschauer zugelassen.

 

DIENSTLEISTUNGEN:
Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.

 

SUPERMÄRKTE:
Der Einzelhandel bleibt geöffnet, es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.

 

SCHULEN UND KINDERGÄRTEN:
Schulen und Kindergärten bleiben offen.