Auf Grund der Überschreitung des Signalwerts von 35 erließ die Stadt Schweinfurt noch am Donnerstagabend, 01. Oktober eine ab dem 02. Oktober gültige Allgemeinverfügung. Laut dem Bayerischen Landesamt für Gesundheitsamt und Lebensmittelsicherheit (LGL) liegt der aktuelle Signalwert für die Stadt Schweinfurt mit Stand 09. Oktober, 00:00 Uhr mit 273 Infizierten bei 41,2 und überschreitet damit weiterhin den Signalwert von 35.
Daher verlängert die Stadt Schweinfurt ihre Allgemeinverfügung bis einschließlich Freitag, 16. Oktober um eine Woche. Es gelten damit weiterhin folgende Regelungen zusätzlich zu den allgemein gültigen Abstands- und Hygieneregeln:

• Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind auf 50 Teilnehmer beschränkt
• Private Feierlichkeiten sollen mit nicht mehr als 25 Personen stattfinden

In Schulen und Kindergärten:
• Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe (weiterführende und berufliche Schulen) müssen auch am Sitzplatz im Klassenzimmer eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn dort der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet ist. Dies gilt nicht für Schüler der 1.-4. Jahrgangsstufe (Grund- und Förderschulen).
In Kindergärten:
• Alle Kinder können die Einrichtung weiterhin besuchen.
• Soweit Einrichtungen offene oder teiloffene Konzepte umsetzen, müssen feste Gruppen gebildet werden, um eine bessere Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten zu ermöglichen.
• Die Beschäftigten müssen eine Mund-Nasenbedeckung tragen.
• Der Besuch von Kindern bei nur leichten Krankheitssymptomen bleibt weiterhin möglich.

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Es sei erneut appelliert, sich an die geltenden Hygieneregeln und das Abstandsgebot zu halten. Besonders wichtig gerade in der kälteren Jahreszeit ist das regelmäßige Lüften in privaten und öffentlichen Räumen.

Besonders im privaten Bereich gilt es wieder mehr Sorgsamkeit walten zu lassen. Gerade private Zusammenkünfte haben jüngst vermehrt zu Infektionen geführt. Es gibt keinen Infektions-Hotspot, sondern ein diffuses Infektionsgeschehen, was auf Nachlässigkeiten bei den Hygieneregeln schließen lässt.

Quelle: Stadt Schweinfurt