Ab heute haben auch in Unterfranken wieder Baumärkte, Gärtnereien und Gartencenter geöffnet (siehe Liste unten). Die IHK Würzburg-Schweinfurt begrüßt die Lockerungen der Staatsregierung. Ab nächster Woche dürfen dann in Bayern Geschäfte mit einer Ladenfläche von bis zu 800 Quadratmeter wieder öffnen, für IHK-Pressesprecher Radu Ferendino ein schwer nachvollziehbarer Schritt:

https://www.radioprimaton.de/wp-content/uploads/2020/04/20.04.20-IHK.wav?_=1

 

Laut der IHK werden der Event und Cateringbereich sowie das Messe- und Veranstaltungsgeschäft es schwer haben, weitere Wochen ohne Geschäft zu überstehen.

Werbung

Grundsätzlich werden die Ausgangsbeschränkungen in Bayern ab heute schrittweise gelockert. Beispielsweise dürfen sich Menschen nun mit einer Person, die nicht dem eigenen Hausstand angehört, im Freien treffen. Zudem hat das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat eine Liste veröffentlicht, mit den Einrichtungen, Dienstleistern und Geschäften, die geöffnet haben dürfen:

  • Abgabe von Speisen zum Mitnehmen
  • Apotheken
  • Auslieferung von Speisen
  • Automatisierte Auto- und LKW-Waschanlagen und Autovermietstationen
  • Bäckereien
  • Bahn
  • Banken, Geldautomaten
  • Baugewerbe
  • Baumärkte
  • Baumschulen
  • Baustoffhandel
  • Baustellen
  • Bestatter
  • Betriebe der Industrie, des produzierenden Gewerbes, der Logistik, des Speditions- und Transportgewerbes, der Land- und Forstwirtschaft
  • Brennstoffhandel (Öl, Pellets usw.)
  • Click und Collect bei Einzelhandelsgeschäften, die öffnen dürfen
  • Diabetesfachgeschäft
  • Dienstleister, soweit sie online oder telefonisch tätig sind oder bei denen kein direkter Kundenkontakt erforderlich ist
  • Dienstleistungen gegenüber gewerblichen Kunden
  • Drogerien
  • Fahrradverleih
  • Fahrradwerkstätten, Fahrradersatzteilhandel, Pannenhilfe, Wartung Filialen des Brief- und Versandhandels
  • Finanzanlagenvermittler Fotostudios
  • Freie Berufe (Ärzte, Zahnärzte, Veterinärmediziner, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, etc.
  • Gartenmärkte
  • Gärtnereien
  • Getränkemärkte
  • Großhandel inklusive Lebensmittelgroßhandel
  • Handwerker (Ausnahme: Handwerker, die bei der Dienstleistung notwendigerweise die Kunden berühren müssen wie Friseure)
  • Heilpraktiker
  • Hochschulbibliotheken
  • Hofläden
  • Hörgeräteakustiker, Hörakustiker
  • Hundetrainer
  • Immobilienmakler
  • Jagdbedarf
  • Kaminkehrer
  • KFZ- und Motorradwerkstätten, Ersatzteilhandel, Pannenhilfe, Wartung, Fahrzeugübernahme durch Erwerber, Reifenwechsel aus Sicherheitsgründen, Wechsel von Winter- auf Sommerreifen
  • Landhandel mit Dünger, Pflanzenschutz, Saatgut, Tieren, landwirtschaftlichen Maschinen, Ersatzteile usw.
  • Landmaschinenreparatur, Landmaschinenersatzteile
  • Landschafts- und Gartenbau
  • Lebensmittelhandel
  • Lebensmittelspezialgeschäfte (Spirituosen-, Süßwaren- oder Feinkostgeschäfte, Weinhandel)
  • Lieferdienste (auch bei geschlossenen Ladengeschäften; Bestellung Online oder per Telefon; Lieferung zum Kunden durch das Unternehmen selbst oder durch externe Lieferdienste)
  • Lieferung und Montage von Waren LKW-Verkauf an Geschäftskunden Online-Handel
  • ÖPNV
  • Optiker
  • Paketstationen Pferdeställe Reinigungen Reinigungsdienstleister Reisebüros
  • Telekommunikationsläden / Servicestellen der Telekommunikation zur Reparatur von
  • Telekommunikationsgeräten und zur Beratung und Behebung von Internet- und Kommunikationsproblemen
  • Rollende Supermärkte
  • Saisonverkaufshütten z. B. für Spargel oder Erdbeeren
  • Sanitätshäuser
  • Schreibwaren zur Versorgung von zu Hause lernenden Schülern/Studenten und zur betrieblichen Bedarfsdeckung
  • Schlüsseldienst
  • Stör- und Notdienste
  • Taxis
  • Tankstellen, Tankstellenshops und SB-Waschanlagen Tierbedarf
  • Tiernahrung
  • Tierpflege, wenn unaufschiebbarer Bedarf Versicherungsvermittler
  • Verkehrsdienstleistungen
  • Waschsalons
  • Wochen- und Bauernmärkte
  • Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Zeitungszustellung