Im Laufe des Vormittags soll der Katastrophenfall angeordnet werden, hat Ministerpräsident Söder am Abend im BR-Fernsehn gesagt. Mit diesem Schritt sind vor allem organisatorische Fragen verbunden. Zum Beispiel kann dann die Bundeswehr mit ihren Krankenhäusern in die Krisenpläne mit einbezogen werden. Ab morgen sollen außerdem Bars, Kinos und Schwimmbäder zumachen.

Was eine Katastrophe ist, steht im Bayerischem Katastrophenschutzgesetz:

“Eine Katastrophe im Sinn dieses Gesetzes ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken.” (BayKSG Art. 1.2.)

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Dadurch können dann auch sehr viele Helfer mobilisiert werden. Laut BayKSG Art. 7 können die Katastrophenschutzbehörden auf alle Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern und insbesondere auf die Feuerwehren und freiwilligen Hilfsorganisationen zurückgreifen. Laut bayerischem Innenministerium verfügt Bayern über mehr als 470.000 Einsatzkräfte, die im Fall einer Katastrophe helfen können. Davon arbeiten 450.000 ehrenamtlich.

Welche Folgen hat der Katastrophenfall?

“Die Katastrophenschutzbehörde kann das Betreten des Katastrophengebiets verbieten, Personen von dort verweisen und das Katastrophengebiet sperren und räumen, wenn das zur Katastrophenabwehr erforderlich ist. Von der Katastrophenschutzbehörde hierzu beauftragte eingesetzte Kräfte haben diese Befugnis bei Gefahr im Verzug, soweit Polizei nicht zur Verfügung steht.” (BayKSG Art. 10.)

Alle weiteren Entwicklungen hören Sie dann auch bei uns im Programm, denn Warnung im Rahmen des Katastrophenfalls müssen wir im Wortlaut durchsagen:

“Es wird unterschieden zwischen amtlichen Gefahrendurchsagen, die von den Rundfunksendern sofort und im Wortlaut gesendet werden, und Gefahrenmitteilungen, bei denen es lediglich auf eine inhaltlich richtige Wiedergabe ankommt und die zum nächstmöglichen Zeitpunkt über eine aktuelle Gefährdungslage informieren. Eine Rundfunkwarnung darf grundsätzlich nur von den Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden sowie der Polizei veranlasst werden. Um das Verfahren möglichst einfach und praxisnah zu gestalten, gibt es jedoch Ausnahmen bei bestimmten, häufig auftretenden Warnereignissen.”

Die Infos nach der Pressekonferenz:

“Die Corona-Krise nimmt in Bayern immer dramatischere Formen an. Die Wirtschaft soll mit Milliarden am Leben gehalten werden. Das öffentliche Leben kommt beinahe zum Stillstand.

München (dpa/lby) – Zum Schutz der Wirtschaft vor den Folgen der Corona-Krise stellt Bayern ein Hilfspaket in Höhe von zehn Milliarden Euro bereit. Dies teilte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Montag in München mit. «Die Lage ist sehr ernst und verändert sich täglich, leider nicht zum Guten», betonte Söder. Um die Geldmittel bereitstellen zu können, werde die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse zeitlich begrenzt für zunächst ein Jahr außer Kraft gesetzt. In Bayern gelte ab sofort der Katastrophenfall. Seit diesem Montag sind alle Schulen und Kindergärten im Freistaat geschlossen.

Mit dem Zehn-Milliarden-Euro-Schutzschirm solle die Wirtschaft geschützt werden, unter anderem gebe es spezielle Bürgschaftsrahmen und finanzielle Soforthilfen zwischen 5000 und 30 000 Euro. «Wir werden keinen hängen lassen», sagte Söder. Priorität habe derzeit der Erhalt der Liquidität von Unternehmen und auch von Kulturschaffenden.

Darüber hinaus weitet der Freistaat die Beschränkungen wegen der Ausbreitung des Coronavirus weiter aus. Auch Sportplätze und Spielplätze sollen gesperrt werden. Ab Dienstag werden Bars, Kinos und Schwimmbäder geschlossen, ab Mittwoch auch ausgewählte Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung notwendig sind.

Um die Grundversorgung mit Lebensmitteln und anderen wichtigen Produkten sicherzustellen, weitet Bayern aber die Ladenöffnungszeiten für bestimmte Geschäfte aus: Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Banken und einige weitere Geschäfte dürfen unter der Woche nun bis 22.00 Uhr öffnen und auch sonntags geöffnet haben, dann bis 18.00 Uhr. Speiselokale sollen hingegen nur noch von 6.00 bis 15.00 Uhr öffnen dürfen. In Innenbereichen soll es Mindestabstände zwischen den Gästen geben.

Als Reaktion auf das sich ausbreitende Coronavirus hatte Söder am Sonntagabend die Ausrufung des Katastrophenfalls im Freistaat angekündigt. Man werde das tun, weil man eine einheitliche Strategie unter einer einheitlichen Führung brauche, sagte er im BR Fernsehen. «Die Herausforderung wächst täglich, also müssen wir konsequent, aber angemessen reagieren.»

Anders als in anderen Ländern soll es wegen des Coronavirus in Bayern zunächst keine Ausgangssperren geben. «Das ist derzeit nicht geplant», sagte Söder. Er appellierte aber an alle Bürger, sich genau zu überlegen, welche Orte man besuchen wolle. «Ich kann nicht versprechen, dass es die letzten Maßnahmen sind», so Söder.

Die Zahl der bestätigten Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus nimmt in Bayern seit Tagen rasch zu. Bis Sonntagmittag meldete das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 886 Fälle, in denen Menschen im Freistaat positiv auf Sars-CoV-2 getestet wurden. Das sind 205 Fälle mehr als am Vortag. Vier ältere Menschen starben, Stand Sonntagabend, bisher nachweislich an Covid-19.”