Der Kauf von Raketen und Böller ist in diesem Jahr vom 28ten bis zum 31ten Dezember zulässig. Abbrennen darf man diese aber nur an Silvester und Neujahr. Die Regierung von Unterfranken warnt nun vor falscher Benutzung der Feuerwerkskörper, so soll man unter anderem bei Blindgängern nicht versuchen, diese erneut anzuzünden, auf selbst gebastelte Utensilien verzichten und immer die Gebrauchsanweisungen der Böller und Raketen lesen.

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