Im Schweinfurter Stadtteil Haardt hat es eine versuchte Vergewaltigung gegeben. Die Herkunft des Täters haben wir nicht genannt, dafür haben wir uns innerhalb der Redaktion entschieden. In den sozialen Medien ist darauf hin eine Diskussion entbrannt, mit Vorwürfen, wichtige Infos zu verschweigen. Doch auch Journalisten müssen sich an gewissen Regeln halten. Und die sind im Pressekodex des Presserats festgeschrieben. Dort geht es auch explizit um die Herkunft von Straftäter, also wann man sie nennen soll und wann nicht. Sonja Volkmann-Schluck, die Pressesprecherin vom Presserat hat uns das nochmal erklärt:

Wann kann man die Herkunft nun nennen?

Und wann gibt es ein berechtigtes öffentliches Interesse?

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Die Polizei nennt oftmals ja die Herkunft des Täters, was bedeutet das dann aber für die Medien?

Auch in unserem Fall hat die Polizei die Herkunft des Täter genannt. Dabei handelt es sich um einen Tatverdächtigen. In diesem Fall besteht also kein berechtigtes Interesse mehr an der Herkunft des Täters. Die Polizei hat in ihrem Bericht auch nur einen allgemeinen Zeugenaufruf verfasst. Die Beschreibung aus einer lokalen Zeitung, ist nicht Teil des offiziellen Polizeiberichts gewesen und somit auch zu keinem Zeitpunkt Teil unserer Berichterstattung.

Bei Interesse können Sie den gesamten Pressekodex hier nachlesen.

Die Leitsätze zu Richtlinie 12.1, die sich mit der Herkunft von Straftätern befasst, können Sie hier nachlesen.