Nach dem tödlichen Schuss eines Polizeischülers auf einen Mitschüler hat die Staatsanwaltschaft den Schützen wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der zur Tatzeit 19 Jahre alte Mann soll sich vor dem Jugendschöffengericht des Würzburger Amtsgerichts verantworten.

«Die Anklage legt dem Beschuldigten zur Last, am 28.02.2019 fahrlässig die tödliche Verletzung eines damals zwei Jahre älteren Kollegen verursacht zu haben», berichtete Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen am Dienstag. Das tödliche Geschehen sei «als Folge eines mehrfachen persönlichen Versagens des Beschuldigten zu bewerten». Weitere Details nannte die Würzburger Staatsanwaltschaft nicht.

Der angeklagte Polizeiazubi hatte damals in der Unterkunft der Bereitschaftspolizei in Würzburg mit seiner Dienstwaffe den Mitschüler getroffen. Der schwer verletzte junge Polizeibeamte war damals vom Notarzt noch in ein Klinik gebracht worden, wo er kurz darauf starb. Die Schussabgabe sei nach ersten Ermittlungen «unbeabsichtigt» gewesen, hieß es damals. Die Waffe sei nicht richtig entladen gewesen.

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In der Folge hatte das Landeskriminalamt in München die Untersuchung des Falls übernommen. Das Amtsgericht muss nun prüfen, ob die Anklage zur Verhandlung zugelassen wird. [dpa]