Dem Häftling, der aus der Schweinfurter JVA entkommen ist, droht für den Ausbruch keine Strafe, denn ein Ausbruch an sich ist nicht strafbar. Und nach aktuellem Kenntnisstand hat er auf seiner Flucht auch keine anderen Straftaten begangen. Das heißt nach seinem Tag in Freiheit am Donnerstag, muss er jetzt noch sechs Wochen Reststrafe in der JVA absitzen.

Werbung