Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt legt im Bestatterprozess Revision ein, das hat die leitende Oberstaatsanwältin jetzt bestätigt. Revision bedeutet, dass das Urteil des Amtsgerichts überprüft wird ohne dass es eine neue Verhandlung mit Zeugen und Beweisaufnahme gibt. Dem Mann wird unter anderem vorgeworfen, dass er die Totenruhe gestört haben soll, weil angehende Bestatter an Leichen geübt haben sollen und das ohne das Wissen der Angehörigen.
Schweinfurt: Staatsanwaltschaft legt Revision im Bestatterprozess ein
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