Und alles wieder auf Anfang: In Münnerstadt sind die Beschlüsse aufgehoben worden, nach denen das Bürgerbegehren zum Erhalt des Hallenbades eigentlich zulässig war. Das Landratsamt hatte die Stadt aufgefordert, die Beschlüsse zu überdenken, weil sie für rechtswidrig gehalten werden. Jetzt hat der Stadtrat die Beschlüsse tatsächlich aufgehoben. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens können dagegen beim Verwaltungsgericht in Würzburg klagen – oder ein neues Bürgerbegehren für den Erhalt des Hallenbades einleiten.

Werbung