Er soll seine Freundin gewürgt haben und wurde deshalb wegen versuchten Totschlags angeklagt. Jetzt hat das Schweinfurter Landgericht ein Urteil gefällt. Der Angeklagte wurde nicht wegen versuchten Totschlags sondern wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 29-Jährige Angeklagte muss, sobald das Urteil rechtskräftig ist, den Rest seiner Strafe absitzen. Da er bereits in Untersuchungshaft saß, wird das auf die Haftzeit angerechnet. Eine Bewährungsstrafe kam nicht infrage, aber eine Revision des Verfahrens ist noch möglich.

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