Bei einem Verkehrsunfall zwischen einem Mitsubishi und einem Elektrorollstuhl ist ein 86-Jähriger am Freitagnachmittag am Ortsausgang von Wettringen schwer verletzt worden. Der mutmaßliche Unfallverursacher ist flüchtig. Die Fahndung nach ihm läuft auf Hochtouren.

Nach ersten Erkenntnissen war der 86-jährige Ortsansässige gegen 14:50 Uhr mit seiner dreirädrigen elektronischen Mobilitätshilfe auf der Kreisstraße SW4 von Fuchsstadt aus kommend in Richtung Wettringen unterwegs. An der Einmündung zur Staatsstraße 2281 wollte er nach links in Richtung Wettringen abbiegen. Hier übersah ihn offenbar der Fahrer eines silberfarbenen Mitsubishi Colt, der aus Richtung Dorfmitte kam und in Richtung Aidhausen fuhr.

Bei der heftigen Kollision wurde der Senior auf die Fahrbahn geschleudert und schwer verletzt. Der Rettungsdienst brachte ihn nach einer Erstversorgung vor Ort ins Krankenhaus. Sein Elektrorollstuhl mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h wurde stark beschädigt.

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Nach ersten Erkenntnissen fuhr der Mitsubishi unmittelbar nach dem Zusammenprall in Richtung Aidhausen davon. Die Unfallermittlungen übernahm unverzüglich die Unfallfluchtfahndung der Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck. Auch ein Gutachter kam auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt an Ort und Stelle.

Der am Freitag gesuchte Mitsubishi Colt konnte im Raum Schweinfurt identifiziert werden. Gegen die Fahrerin läuft jetzt ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren.

Wie bereits berichtet, war es am Freitagnachmittag am Ortsausgang des Stadtlauringer Ortsteils Wettringen zu einem folgenschweren Zusammenstoß eines elektrischen Rollstuhls mit einem Mitsubishi gekommen. Der 86-Jährige im Rollstuhl stürzte und wurde schwer verletzt in eine Klinik gebracht. Der Fahrer des Mitsubishis flüchtete.

Akribische Ermittlungsarbeit und eine sofort eingeleitete Fahndung nach dem geflüchteten Wagen führte noch am Freitagabend zum gewünschten Erfolg. Der Pkw konnte sichergestellt werden.

Gegen die mutmaßliche Fahrerin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet. Paragraf 142 des Strafgesetzbuches sieht in derartigen Fällen eine Strafandrohung von Geldstrafe bis hin zu drei Jahren Freiheitsstrafe vor.

Die Polizei bedankt sich bei allen Hinweisgebern, die sich aufgrund der Öffentlichkeitsfahndung gemeldet haben.

Quelle: Polizei Unterfranken