Etwas weniger arbeiten, um mehr Zeit für Kinder, Angehörige oder auch sich selbst zu haben – danach aber wieder einen Anspruch darauf haben, Vollzeit in den Beruf einzusteigen. Für Tausende Beschäftigte in Schweinfurt soll das ab 2019 per Gesetz möglich sein.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Unterfranken kritistiert diesen Gesetzesentwurf – da es an 24 Prozent aller Beschäftigten vorbeigehe. Der Grund: Das Gesetz gelte nur für Betriebe, die mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigten.

Demnach hätte ein Großteil der Beschäftigten, zum Beispiel in Bäckereien und Metzgereien, nichts von der geplanten Brückenteilzeit.

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Das Gesetz soll noch im Oktober den Bundestag passieren.