Der Abbau kann beginnen: Das Bayerische Umweltministerium hat jetzt offiziell genehmigt, dass das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld abgebaut werden darf. Es ist nach dem Kernkraftwerk Isar 1 die bayernweit zweite derartige Genehmigung.
Bereits im Juni 2015 hatte das KKG seinen Leistungsbetrieb beendet, schon 2014 hat der Betreiber die erste von zwei Genehmigungen für Stilllegung und Abbau beantragt. Die Stilllegung ist gemäß dem Verursacherprinzip Aufgabe der Betreiber. Die Aufsicht der einzelnen Abbaumaßnahmen unterliegen den Behörden.

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