Im Betrugsprozess gegen den früheren Freien Wähler-Landtagsabgeordneten Günther Felbinger aus dem Landkreis Main-Spessart hat die Münchner Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert. Außerdem brachte sie eine Geldauflage in Höhe von 50.000 Euro ins Gespräch. Dem Abgeordneten wird vorgeworfen, den bayerischen Landtag mit fingierten Verträgen um knapp 56 000 Euro betrogen zu haben. Die Verteidigung forderte eine Haftstrafe von unter einem Jahr auf Bewährung. In seinem Schlusswort betonte Felbinger, die Tat außerordentlich zu bedauern. Das Urteil soll am Donnerstag fallen.

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