Am Donnerstagabend meldete sich kurz nach 20 Uhr die Kassiererin einer Rastanlage im hessischen Bereich auf der A7 und gab gegenüber einem Kollegen bei der Polizei an, dass sich kurz zuvor ein Kraftfahrer Sprit für sich kaufte anstatt für seinen Lkw. Der Mann ging nachdem er eine Flasche Wodka bezahlte wieder in die Richtung seines Lkw. Der Fahrer schien der Verkäuferin bereits alkoholisiert gewesen zu sein. Durch die eingeleitete Fahndung konnte der entsprechende Lkw an der Anschlussstelle Gramschatz angehalten und der Fahrer einer Kontrolle unterzogen werden. Der bulgarische Staatsbürger stand deutlich sichtbar unter Alkoholeinfluss. Eine Überprüfung vor Ort ergab eine Alkoholkonzentration von 0,81 mg/l. Dies entspricht 1,62 Promille. Aufgrund der hohen Alkoholisierung musste eine Blutentnahme durchgeführt werden. Gegen den Fahrer wurde zunächst ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Zudem darf er ab sofort keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge mehr im Bundesgebiet führen.
Der Gesetzgeber spricht ab einer Konzentration von 0,55 mg/l bzw. 1,10 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkeit, was neben der Einleitung eines Strafverfahrens auch einen umgehenden Fahrerlaubnisentzug zur Folge hat.

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