Landkreis Würzburg, BAB A 7, Hausen bei Würzburg
 
Fahren unter Drogeneinfluss,  Auffinden von Betäubungsmittel und verbotenen Gegenständen.
Bei Kontrollen auf der Tank- und Rastanlage Riedener Wald am Freitag bzw. frühen Samstagmorgen fanden Beamte der Verkehrspolizei Betäubungsmittel und ein veerbotenes Messer. Ein Kraftfahrzeugführer stand unter Drogeneinfluss.
Am Freitagmorgen wurde beim Fahrer eines Pkw, Fiat Panda, ein Butterflymesser gefunden. Das Messer wurde sichergestellt. Gegen den Fahrer wird Anzeige nach dem Waffengesetz erstattet.
Kurz danach wurden die beiden Insassen eines Pkw, VW, einer Kontrolle unterzogen. Beim Fahrer wurden deutliche Auffälligkeiten festgestellt, die auf vorangegangenen Drogenkonsum hinwiesen. Deshalb musste er sich einer Blutentnahme unterziehen. Gegen ihn wird Anzeige wegen Fahren unter Drogeneinfluss erstattet. Die Weiterfahrt wurde für 24 Stunden unterbunden. Beim Beifahrer des VW wurde eine geringe Menge Mariuhuana vorgefunden und sichergestellt. Gegen ihn wird Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz erstattet.
Am frühen Samstagmorgen fielen die Insassen eines Pkw, VW,  mit dänischer Zulassung auf, die sich auf dem Gelände der Rastanlage aufhielten. Bei beiden wurden geringe Menge Marihuana gefunden. Das Betäubungsmittel wurde sichergestellt. Zur Sicherung des Strafverfahrens mussten beide einen Gelbbetrag hinterlegen. Es wird Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz erstattet.
 
 
Landkreis Schweinfurt, BAB A 7, Wasserlosen
 
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Bei einer Kontrolle auf einem Parkplatz der BAB A 7 im Gemeindebereich Wasserlosen konnte der Fahrer eines Pkw, Mercedes, am Freitagnachmittag keinen Führerschein vorzeigen. Eine Überprüfung ergab, dass ihm die Fahrerlaubnis von einem Gereicht entzogen worden war. Gegen den Fahrer wird Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erstattet. Die Weiterfahrt wurde unterbunden.
 
 
Landkreis Bad Kissingen, BAB A 7, Schondra
 
An der Tank- und Rastanlage Rhön-West kontrollierten Beamte der Verkehrspoliizei in der Nacht von Freitag auf Samstag den Fahrer eines Pkw, VW. Dieser zeigte einen marokkanischen Führerschein vor. Da der Inhaber bereits seit einigen Jahren in Deutschland lebt, hätte er eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben müssen. Gegen ihn wird Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erstattet.
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