Bad Kissingen

Zigarettendiebstahl

Am Freitagnachmittag begab sich ein 32-jähriger Mann in einen Supermarkt in Bad Kissingen. Im Kassenbereich entnahm er vier große Schachteln Zigaretten der Marke L&M und ging wieder suspekter Weise zurück in den Markt. Dieses Verhalten fiel den aufmerksamen Mitarbeitern auf. Kurze Zeit später verließ der Kunde den Markt durch die Information und konnte noch vor dem Ausgang aufgehalten werden. Das Diebesgut hatte einen Wert von 32.- Euro. Den „Kunden“ erwartet nun eine Anzeige wegen Diebstahl.

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Alkoholisiert mit dem Mofa unterwegs

In der Nacht von Freitag auf Samstag, gegen 01.30 Uhr, wurde die Polizei zunächst zu einer Ruhestörung in die Schurzstraße gerufen. Dort soll an Fahrzeugen herummontiert und grundlos umhergefahren worden sein. Bei der Anfahrt kam der Streifenbesatzung ein 27-jähriger Mann auf einem Mofa, ohne Helm, entgegen. Als dieser den Streifenwagen erblickte, drehte er sein Fahrzeug und fuhr in entgegengesetzter Richtung davon. Er konnte jedoch unmittelbar darauf neben seinem Mofa stehend festgestellt werden. Bei der Kontrolle fiel den Beamten Alkoholgeruch beim Fahrer auf. Ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,37 mg/l. Den Mann erwartet nun ein Bußgeldverfahren. Die Ruhestörung hatte sich somit ebenfalls erledigt, da das Umherfahren mit dem Mofa eingestellt wurde.

 

Alkoholisiert und ohne Führerschein

Am frühen Samstagmorgen fiel einer Bad Kissinger Streifenbesatzung ein polnischer Pkw vor einer Diskothek auf. Bei der anschließenden Kontrolle wurde beim Fahrer Alkoholgeruch festgestellt. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,78 Promille. Da der Mann keinerlei Ausweispapiere mitführte und angab, ein polnischer Tourist ohne festen Wohnsitz zu sein, wurde nach einer Blutentnahme im Krankenhaus nochmals der Pkw durchsucht. Dabei stellte sich dann heraus, dass der Mann einen falschen Namen angegeben hatte. Weiterhin ergab die Überprüfung, dass dem 24-jährigen bereits die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Gegen ihn wird nun wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie weiterer Delikte ermittelt. Ebenso wird gegen den Halter des Fahrzeugs, der den 24-jährigen ohne gültige Fahrerlaubnis fahren lassen hat, ermittelt.

 

Von der Fahrbahn abgekommen

Glück im Unglück hatte am Samstagmorgen eine 30-jährige Renault-Fahrerin. Auf dem Weg zur Arbeit befuhr sie die B 286 von Arnshausen kommend in Fahrtrichtung Oerlenbach. In einer Linkskurve verlor sie auf regennasser Fahrbahn die Kontrolle über ihr Fahrzeug, kam nach links von der Fahrbahn ab und prallte gegen den dortigen Hang. Dabei blieb sie glücklicherweise unverletzt. Am Pkw entstand ebenfalls nur sehr geringer Sachschaden. Drei Fahrradfahrer, die am Unfallort vorbeikamen, sicherten die Unfallstelle vorbildlich ab und verhinderten so an der sehr unübersichtlichen Stelle einen Nachfolgeunfall.

 

Nüdlingen

Unfallflucht auf dem Tegut Parkplatz

Auf dem Tegut Parkplatz in Nüdlingen kam es am Freitag gegen 17:45 Uhr zu einem Zusammenstoß zwischen zwei Fahrzeugen. Hierbei traf die Unfallfahrerin mit der linken Seite der Heckstoßstange ihres Pkws den geparkten Pkw des Geschädigten auf Höhe der Fahrertür. Anschließend entfernte sie sich in ihrem Pkw vom Unfallort. Zeugen konnten die Fahrerin beschreiben und ein Teilkennzeichen des Fahrzeugs der Polizei mitteilen. Die Unfallfahrerin wurde am späteren Abend an ihrer ermittelten Wohnadresse angetroffen. Sie muss nun mit einer Anzeige wegen Fahrerflucht rechnen. Es entstand ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 2500,- Euro.

 

Rannungen

Navi hat nicht immer Recht

In der Raiffeisenstraße in Rannungen kam es am Freitag, gegen 20.45 Uhr, zu einem Kleinunfall der etwas kurioseren Art. Ein 26-jähriger Lkw-Fahrer befolgte die Anweisungen seines Navigationsgerätes zu genau und bog, offensichtlich ohne weiter darüber nachzudenken, mit seinem langen Sattelzug auf Befehl des Gerätes hin nach rechts in eine sehr enge Abzweigung der Raiffeisenstraße ab. Hierbei blieb das Unvermeidliche nicht aus. Er touchierte mit dem Unterfahrschutz des Aufliegers die Ecke der angrenzenden Grundstücksmauer und drückte den dortigen Maschendrahtzaun um. An Fahrzeug und Zaun entstand ein Schaden in Höhe von insgesamt etwa 900.- Euro.